Neuwertentschädigung und Zeitwertentschädigung
Der Unterschied zwischen einer Neuwertentschädigung und einer Zeitwertentschädigung ist bei vielen Versicherungen variabel. Die sogenannte Neuwertentschädigung ist in den Kaskotarifen fester Bestandteil. Bei extrem günstigen Beitragstarifen liegt diese in einem Zeitraum zwischen drei und zwölf Monaten. Wenn der Kunde jedoch auf einen Treuerabatt zurückgreifen kann, kann die Neuwertentschädigung bis zu 24 Monate angerechnet werden. Der Verbraucherschutz rät einem Neuwagenbesitzer, keine Vollkaskoversicherung zu unterschreiben, bei der der Neuwert unter 12 Monaten nur angerechnet wird.
Eine Neuwertentschädigung tritt allgemein in einem Zeitraum ab dem 12. bis zum 24. Monat in Kraft. Dieses bedeutet, dass das Fahrzeug zum Neuwert wegen der Neuwertsversicherungsklausel erstattet wird. Der Neuwert eines Fahrzeuges wird im Falle eines Diebstahls oder eines Totalschadens komplett ersetzt. Eine Sonderausstattung lässt den zu ersetzenden Betrag noch mal in die Höhe schnellen, insofern diese fest installiert wurde.
Der Zeitwert eines Fahrzeuges setzt sich nach Abzug von mehreren Faktoren zusammen. Es wird das Alter, der Gebrauch und die Verschleißerscheinungen zusammen gerechnet und dann vom Wert des Autos abgezogen. Natürlich gibt es auch hier den einen oder anderen Fall, in dem ein gesonderter Zuschlag oder ein Abzug vorzunehmen ist, um die genaue Wertveränderung zu ermitteln. Viele Verbraucher und Fahrzeughändler nutzen hierbei die sogenannte Schwackel- Liste. Diese ist besonders für die KFZ- Händler sehr hilfreich, um den allgemeinen Zeitwert eines Fahrzeuges zu ermitteln. Bei der Schwackel- Web Side kann jeder einen aktuellen Zeitwert von einem beliebigen Fahrzeug schnell online einsehen, dies ist jedoch mit Kosten verbunden.
Die Versicherungen befürworten hin gegen eine individuelle Wertbemessung. Diese Wertbemessung wird zuverlässig und präzise von einem unabhängigen Gutachter für KFZ- Schäden durchgeführt. Diesen kann der Verbraucher auch ggf. Online Kontakten und umgehend einen Termin, meistens direkt vor Ort, verabreden. Es gibt auch sogenannte Gutachteranlaufstellen, dort kann der Geschädigte direkt vorfahren und sein Problem schildern.
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